Lifeguard
Sie sind in einer Einrichtung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet tätig und haben gute Erfahrungen mit dem gemeinsamen Besuch von Bädern und Seen.
Aber wie sieht es mit der rechtlichen Lage aus?
Viele Erzieher, Betreuer und Sozialarbeiter berichten uns von den positiven Effekten, die sie dabei – neben dem Spaß – in ihrer sozialen Arbeit erreichen. Sie bemühen sich meistens auch um eine sehr gute Betreuung am und im Wasser. Dies ist jedoch aus rechtlicher Sicht nicht ausreichend, wenn die Mitarbeiter nicht die entsprechende Qualifikation der Rettungsfähigkeit haben.
Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Sicherheitskonzept und vermitteln Ihnen bei Bedarf ehrenamtliche Unterstützung, damit Ihr nächster Schwimmbadbesuch sicherer wird!